Schweißrauch – Die unsichtbare Gefahr
PSA (Persönliche Schutzausrüstung) ist bei allen Schweißarbeiten Grundvoraussetzung um die Anwender:innen vor den Gefahren beim Schweißprozess zu schützen.
Während z. B. Schweißerschutzhelm, Schweißerhandschuhe und feuerfeste Kleidung allgemein zur Schutzausrüstung beim Schweißen als anerkannt gelten, bleibt der Atemschutz der Schweißenden vor giftigen Schweißrauchen immer noch ein oft vernachlässigtes bzw. nicht ausreichend beachtetes Thema.
Dabei kann Schweißrauch zu erheblichen Gesundheitsschäden führen. Schweißrauch kann krebserregende Stoffe enthalten, die leicht über die Atemwege aufgenommen werden können. Gefährdet sind somit nicht nur Schweißende, sondern auch alle sich im Schweißbereich aufhaltenden Personen. Da Schweißrauche beim Schweißprozess leider unvermeidbar sind und nicht alle Arbeiten im Freien oder gut belüfteten Bereichen erledigt werden können, ist die beste Lösung den Schweißrauch direkt nach der Entstehung abzusaugen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte der Schweißende vom Schweißrauch abgeschirmt werden.
Wir stellen 3 Varianten zum Schutz vor Schweißrauch vor:
1. Variante:
Externe Schweißrauchabsaugung
Eine sichere Lösung ist den gesundheitsgefährdenden Schweißrauch direkt bei dessen Entstehung abzusaugen und zu filtern.
Dafür bieten wir professionelle Absauganlagen nach der für Schweißrauch vorgeschriebenen Filterklasse (W3) in verschiedenen Größen und Leistungsstufen an. Unsere Schweißrauchabsauganlagen ermöglichen eine Punktabsaugung des Schweißrauchs ohne die Schutzgasglocke beim Schweißprozess und somit das Schweißergebnis zu beeinträchtigen. Die Anlagen sind meist mit einem Funkenschutz und einer Start-Stop-Funktion ausgestattet. Dies sorgt für eine sichere, ergonomische und energiesparende Anwendung.
Alle Anlagen sind mobil einsetzbar und durch austauschbare Filtersysteme sehr nachhaltig.
2. Variante:
Fremdbelüftete Schweißerschutzhelme mit Filter
Hierbei handelt es sich um Schweißerschutzhelme mit kombiniertem Gebläseatemschutz.
Der integrierte Partikelfilter nach höchster Klasse (TH3) saugt von einer der Schweißstelle möglichst fernen Position die Umgebungsluft an und filtert diese zuverlässig vor Rauch, Aerosol und Staub. Diese gefilterte Atemluft wird von innen in den Schweißerschutzhelm gefördert. Hierdurch werden die gesundheitsgefährdenden Schweißrauche verdrängt und der Atemschutz des Schweißenden gewährleistet.
3. Variante:
Schweißrauchabsaugbrenner-System
Eine der wohl aktuellsten technischen Innovationen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Schweißrauchen sind die sogenannten „Schweißrauchabsaugbrenner“ in Kombination mit unserer W3 geprüften Schweißrauchabsauganlage „TECHNO Mini-Jet HV“. Bei den Schweißrauchabsaugbrennern handelt es sich um Schlauchpakete mit integrierter Schweißrauchabsaugung.
Definitiv eine der einfachsten und sichersten Optionen, den Schweißrauch direkt bei der Entstehung abzusaugen.
Die professionellen Rauchabsaugbrenner von TECHNOLIT sind ergonomisch in der Handhabung. Sie verfügen über eine hohe Absaugleistung in jeder Schweißposition und können somit die Schadstoffkonzentration bis zur Einhaltung der geforderten Richtwerte zuverlässig reduzieren. Die Absaugleistung hängt wesentlich von der verwendeten Absauganlage ab. Wir empfehlen hierfür unsere „TECHNO Mini-Jet HV“.
Anwendbare Normen:
„DIN EN ISO 15012-1“ und „DIN EN 12941“ DIN EN ISO 15012-1:2013-08:
Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Prozessen - Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch - Teil 1: Anforderungen an den Abscheidegrad sowie Prüfung und Kennzeichnung des Abscheidegrades (ISO 15012-1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 15012-1:2013.
DIN EN 12941:2017-02:
Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche und Englische Fassung prEN 12941:2016.
Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):
TRGS 528; „Schweißtechnische Arbeiten“:
Die Rauchgas-Absaugung direkt am Entstehungsort stellt die beste Möglichkeit dar, die Schadstoffbelastung zu reduzieren.
TRGS 560; „Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben“:
Enthalten die Schweißrauche krebserzeugende Anteile – wie Nickelverbindungen oder Chromate, so muss die Abluft ins Freie abgeleitet werden. In Ausnahmefällen kann die Reinluft zurückgeführt werden.
TRGS 900; „Arbeitsplatzgrenzwerte“:
Der gesetzliche Grenzwert für die Feinstaubbelastung am Arbeitsplatz ist auf 1,25 mg/m3 abgesenkt worden.
Zertifizierung von Filtersystemen:
„IFA-Zertifizierung“
Zertifizierung nach „IFA“ (Prüfstelle des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung), vormals als „BGIA“ oder „BIA“ bekannt.
Empfohlene Filterklasse:
Filterklasse „W3“
Schweißrauchabscheideklasse „W3“ (Abscheidegrad: > 99 %) Sie besagt, dass eine Anlage Rauche und Stäube von hochlegierten Stählen mit einem Abscheidegrad von mehr als 99 % verlässlich filtert. Frühere Schweißrauchabscheideklassen „W1“ und „W2“ mit dem Mindestabscheidegrad von 95 % bzw. 98 % gegenüber Schweißrauch sind nach der Norm „DIN EN ISO 15012-1“ heute nicht mehr zulässig.
Wussten Sie schon?
Auch beim thermischen Schneiden wie z. B. beim Plasmaschneiden entstehen giftige Schweißrauche vor denen es sich zu schützen gilt.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Schutz-Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Darüber hinaus führen wir eine große Auswahl an weiteren Atemschutzprodukten für vielseitige Einsatzmöglichkeiten im beruflichen Alltag.